▪️ Surah An-Nisa (4:12)
(وَلَكُمْ نِصْفُ مَا تَرَكَ أَزْوَاجُكُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٌ ۚ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٌ فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْنَ ۚ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِينَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ ۚ وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْتُمْ إِن لَّمْ يَكُن لَّكُمْ وَلَدٌ ۚ فَإِن كَانَ لَكُمْ وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمَّا تَرَكْتُم ۚ مِّن بَعْدِ وَصِيَّةٍ تُوصُونَ بِهَا أَوْ دَيْنٍ ۗ وَإِن كَانَ رَجُلٌ يُورَثُ كَلَالَةً أَوِ امْرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَوْ أُخْتٌ فَلِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ ۚ فَإِن كَانُوا أَكْثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمْ شُرَكَاءُ فِي الثُّلُثِ ۚ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصَىٰ بِهَا أَوْ دَيْنٍ غَيْرَ مُضَارٍّ ۚ وَصِيَّةً مِّنَ اللَّهِ ۗ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٌ)
Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben sollten. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst, wenn ihr keine Kinder haben solltet. Solltet ihr jedoch Kinder haben, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder (vorhandenen) Schuld(en). Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Sollten es jedoch mehr als diese sein, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder (vorhandenen) Schuld(en), ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Und Allah ist allwissend und nachsichtig.
(Tafsir:)
Und euch steht - o ihr Gatten - die Hälfte von dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von euch oder jemand anderem. Wenn sie jedoch Kinder haben, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie an Besitz hinterlassen. Das alles wird euch nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das sie festgesetzt haben. Und den Gattinnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlasst - o ihr Gatten -, wenn ihr keine Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), von ihnen oder von anderen. Wenn ihr jedoch Kinder habt, seien es männliche oder weibliche (Kinder), dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst. Das alles wird ihnen nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden zugeteilt, das ihr festgesetzt habt. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er bzw. sie einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden, dem (Halb)bruder oder der (Halb)schwester mütterlicherseits, ein Sechstel zu als „Faridhah“ (ein vom Quran bestimmter Anteil). Wenn jedoch die (Halb)brüder oder (Halb)schwestern mütterlicherseits mehr als diese (Anzahl) sind, dann steht allen ein Drittel als „Faridhah“ zu und sie sind Teilhaber daran. Die Männlichen und Weiblichen unter ihnen sind hierbei gleichgestellt. Sie erhalten ihren Anteil nach Abzug eines etwaigen Vermächtnisses und der Tilgung etwaiger Schulden, und mit der Bedingung, dass das Vermächtnis keine Schädigung für die Erben beinhaltet, wie wenn z. B. das Vermächtnis mehr als ein Drittel des Erbes ist. Dieses Urteil, welches der Vers beinhaltet, ist eine Verpflichtung von Allah an euch und Er hat euch das auferlegt. Allah ist allwissend über das, was im Dies- und Jenseits geeignet für Seine Diener ist und (und Er ist) nachsichtig und geht mit dem Sünder nicht bestrafend um.
https://t.me/QuranTafsirDE