📚 Hadith-Einstufung Nr. 42
📖 Die Authentizität des Hadith, über die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā
▪️ Der edle Ṣaḥābī ʿUqbah Ibn ʿĀmir berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:
(يَوْمُ عَرَفَةَ وَيَوْمُ النَّحْرِ وَأَيّامُ التَّشْريقِ عِيدُنا أَهْلَ الْإسْلامِ، وهِيَ أَيّامُ أَكْلٍ وشُرْبٍ.)
„Der Tag von ʿArafah, der Tag des Schlachtens und die (drei) Taschrīq-Tage sind unsere Feiertage, o Leute des Islāms, und sie sind Tage des Essens und Trinkens.“
📗 [Überliefert von Aḥmad (17379), Abū Dāwūd (2419), An-Nasāʾī (3004) und At-Tirmidhī (773)]
Einiges über diesen Ḥadīth:
• 1. Dieser Ḥadīth ist authentisch.
- At-Tirmidhī sagte, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“
- Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über ihn, was bedeutet, dass er zumindest annehmbar/brauchbar (ṣāliḥ) bei ihnen ist.
• 2. Der Prophet ﷺ erwähnte hier, dass die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā bei 5 Tagen liegt:
- der Tag von ʿArafah (9. Tag)
- der Tag des Schlachtens (10. Tag)
- die drei Taschrīq-Tage (11. 12. und 13. Tag)
Der Tag von ʿArafah zählt für die Pilgerer, die die Ḥajj durchführen, als Festtag, da sie sich an jenem Tag alle versammeln.
Für diejenigen, die nicht die Ḥajj verrichten, zählt er nicht als Festtag und deshalb sollen sie auch diesen Tag fasten. Dies erwähnten u. a. Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
• 3. Das Schlachten der Opfertiere ist laut den Ḥanābilah nur an drei Tagen gestattet, am 10., 11. und 12.
Das bedeutet aber nicht, dass der 13. nicht als Festtag gilt, da dies nur mit dem Schlachten zusammenhängt.
Fazit: Somit beträgt die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā 4 Tage für den Nicht-Pilgerer.
📗 [Siehe u. a.: „Tuḥfatu Al-Aḥwadhī“]
Und Allah weiß es am besten.
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