📚 Die Darlegung des Imān bei Ahlus-Sunnah - Teil 3
📖 Tārik Jins Al-ʿAmal: Wenn jemand alle Pflichttaten unterlässt.
Damit ist gemeint, dass eine
Person sich dem Islam zuschreibt,
jedoch keinerlei Taten verrichtet und die Verrichtung der (Pflicht)taten gänzlich unterlässt. Dies wird von manchen Gelehrten als „Tārik Jins Al-ʿAmal“ bezeichnet.
Imām Isḥāq Ibn Rāhūyah (161 - 238 n. H.) sagte:
„Und hierauf übertrieben die Murjiʾah, bis es soweit kam, dass es zu ihren Aussagen gehörte, dass einige Leute (von ihnen) zu sagen pflegten: Wer die vorgeschriebenen (Gebete) unterlässt, (und) das Fasten im Ramaḍān, die Pflichtabgabe (Az-Zakāh), die Pilgerfahrt (Al-Ḥajj) und im Allgemeinen die Pflichten, ohne sie jedoch zu leugnen, so erklären wir ihn nicht zum Ungläubigen und stellen seine Angelegenheit zu Aḷḷāh zurück, solange er sich (mit der Zunge zum Islam) bekennt. (Isḥāq sagte daraufhin:) Und diese sind die Murjiʾah, an denen es keine Zweifel gibt. Und sie sind Sorten/Kategorien. Unter ihnen gibt es welche,die sagen: Wir sind komplett Gläubige und sie sagen nicht: (Komplett Gläubige) bei Aḷḷāh. Sie sind der Ansicht, dass der Īmān Aussage und Tat ist und diese sind die Vorbildlicheren unter ihnen. Und eine Gruppe sagt: Der Īmān ist Aussage und seine Bestätigung ist (die Verrichtung) der Tat, jedoch ist die Tat kein Bestandteil des Īmān. Vielmehr ist die Tat eine Pflichttat und der Īmān (jedoch) ist (lediglich) die Aussage...“
📗[„As-Sunnah“ (189) von Ḥarb Al-Kirmānī]
Al-Ḥāfiẓ Ibn Rajab sagte:
„Und viele Gelehrte von Ahlul-Ḥadīth vertreten die Ansicht, dass derjenige, der das Gebet unterlässt zum Ungläubigen erklärt wird (der Takfīr auf ihn gesprochen wird), und Isḥāq Ibn Rāhūyah erwähnte den Konsens (Al-Ijmāʿ) darüber. Er machte sogar die Aussage dessen, der sagt: ,Er begeht durch die Unterlassung der (Pflicht)säulen keinen Unglauben, solange er sie bestätigt,' zu den Aussagen der Murjiʾah. Und Sufyān Ibn ʿUyaynah sagte ebenfalls: ,Die Murjiʾah machen die Unterlassung der Pflicht(taten) zu Sünden und stellen das dem Begehen der Sünden gleich. Jedoch ist das nicht das gleiche, denn das Begehen von Sünden, ohne sie als erlaubt zu erklären, ist eine Ungehorsamkeit. Die Unterlassung der Pflicht(taten) dagegen, ohne unwissend darüber zu sein und ohne Entschuldigung, ist Unglaube (Kufr).' Und die Darstellung dessen ist in der Angelegenheit Adams und Iblīs, und den Gelehrten der Juden, die (allesamt) die Entsendung (und das Prophetentum) des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bestätigten, aber nicht nach seiner Gesetzgebung handelten. Und es wurde über ʿAṭāʾ und Nāfiʿ Maulā Ibn ʿUmar berichtet, dass sie über jenen gefragt wurden, der sagt: Das Gebet ist eine Pflicht, jedoch bete ich nicht. Sie beiden sagten hierauf: Er ist ein Ungläubiger. Dasselbe sagte Imām Aḥmad…“
📗[„Fatḥ Al-Bārī“ (1/23) von Ibn Rajab]
➡ Einiges zu diesen Worten:
(1.) Was sie hier erwähnen, trifft eins zu eins auf viel heutigen Murjiʾah zu. Wenn man sie über den Īmān befragt, stimmen sie in der Theorie mit Ahlus-Sunnah überein und sagen, der Īmān ist: Aussage und Tat.
(2.) Wenn es aber zur Praxis kommt, dann ist derjenige, der nicht betet und auch alle anderen Pflichttaten unterlässt, für sie immer noch ein Muslim, solange er mit der Zunge „lā ilāha illā Aḷḷāh“ sagt und sich dem Islam zuschreibt.
(3.) Dies wird bei vielen Gelehrten „Tārik Jins Al-ʿAmal“ genannt, also jemand, der die Verrichtung der Taten gänzlich unterlässt.
Und Aḷḷāh weiß es am besten.
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