“Die erste Angelegenheit, über die der Diener am Tag des Gerichts zur Rechenschaft gezogen wird, ist das Gebet. Wenn es gut ist, dann ist der Rest seiner Taten ebenfalls gut. Und wenn es unvollständig ist, dann ist auch der Rest seiner Taten unvollständig.” (Berichtet von al-Tabarani, gemäß al-Albani ist er Sahih, Al-Albani, Sahih al-Jami, vol.1, p. 503.)