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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wurde entschieden, dass die Ausländerbehörde für Publikumsverkehr vollständig geschlossen wird. Persönliche Vorsprachen sind daher nicht mehr möglich. Nach aktuellem Stand wird die Schließung bis zum 17.04.2020 andauern. Ob es zu weiteren Maßnahmen oder einer Verlängerung der Schließung kommt, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf amtlichen Vordruck in unserem Dienstgebäude ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Sollten Aufenthaltserlaubnisse oder Fiktionsbescheinigungen bereits abgelaufen sein oder in kürze ablaufen, erhalten die Betroffenen eine Bescheinigung über den ordnungsmäßen Aufenthaltsstatus per Post von uns zugeschickt. Diese Bescheinigung wird vorsorglich für 8 Monate gültig sein. Dafür ist keine Kontaktaufnahme mit uns erforderlich.
Im Falle eines bereits bestätigten Verlängerungstermins wird darum gebeten, die aktuellen Informationen dieser Website (www.hannover.de) zu Schließung der Ausländerbehörde zu verfolgen. Termine, die nach der Wiedereröffnung liegen, bleiben unverändert bestehen.
Fälle, die für die oben genannte Bescheinigung nicht berücksichtigt werden, setzen sich bitte mit uns in Verbindung. Dies könnten z.B. Personen sein, die ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen können und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen wollten.
Bereits beantragte Aufenthaltstitel, welche nur noch abgeholt werden müssen, werden wir voraussichtlich per Post versenden.
Während der Schließung werden keine Dokumente zur Wiedereinreise nach Deutschland ausgestellt. Von Reisen raten wir grundsätzlich ab. Personen, die trotz des abgelaufenen Aufenthaltstitels ausreisen, benötigen für die Wiedereinreise ein Visum.
Für die ausländischen Studenten und Sprachschüler: Sollten Prüfungen ausfallen oder sich durch Schließungen der Einrichtung Verzögerungen bei dem Studium ergeben, wird dies für weitere Verlängerungen berücksichtigt und nicht negativ zur Last gelegt. Wenn möglich sollte ein Nachweis für z.B. die ausgefallene Prüfung vorgelegt werden. Abhängig davon wie die Situation fortschreitet, muss ggf. reagiert werden und über weitere Maßnahmen gesprochen werden.
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 08.30 – 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 14.00 UhRAllgemeiner Kundenservice
Email:
[email protected]Telefon: 0511 - 168 32 33 0
Kundenservice für Fachkräfte und Studierende (Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16 – 21 AufenthG) und deren Familienangehörigen
Email:
[email protected]Telefon: 0511 - 168 32 33 7
Kundenservice EU-Bürger und deren Familienangehörigen, Verpflichtungserklärungen und Visaangelegenheiten
Email:
[email protected].
Telefon: 0511 - 168 32 33 8
Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Email:
[email protected]Telefon: 0511 - 168 46 96 0
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