Wenn der Finger eines Beschuldigten durch die Polizei zwanghaft auf den Sensor des Handys gedrückt wird, so ist das laut Oberlandesgericht Bremen (OLG) rechtmäßig. Ähnliche Entscheidungen waren in Deutschland bisher nur von Amts- und Landesgerichten bekannt.
Auf der Grundlage der deutschen Strafprozessordnung wurde dieser Beschluss am 8. Januar entschieden, nachdem eine Person sich bei einer Hausdurchsuchung geweigert hatte, die Daten auf ihrem Handy freizugeben. Der Richter interpretierte den Paragrafen 81b Abs. 1 StPO so, dass die Entsperrung des Smartphones unter "ähnliche Maßnahmen" fällt. Dem Angeklagten wurde daraufhin zusätzlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Auch die Entscheidung des Landesgerichts Ravensburg am 14. Februar 2023 hatte gezeigt, dass Fingerabdrücke und Gesichtserkennung zur Entsperrung von elektronischen Geräten Risiken für die Sicherheit persönlicher Daten sind.