#Salah
Das Befolgen des Imāms hat drei Fälle:
1⃣. Die Befolgung (also nach ihm zu handeln):
Am besten ist es, dass der Ma'mūm seine Taten des Gebets beginnt, nachdem der Imām begonnen hat, wegen dem Hadīth von 'Ā'ishah, dass der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: 'Der Imām ist nur dazu da, um ihm zu folgen. Wenn er sich also verbeugt, dann verbeugt euch, und wenn er sich erhebt, dann erhebt euch, und wenn er im Sitzen betet, dann betet im Sitzen.' (Al-Bukhārī 688, Muslim 412)
2⃣. Die Übereinstimmung:
Wenn er dem Imām in den Worten und Aussagen übereinstimmt, so hat es drei Fälle:
a. Die Übereinstimmung im Takbīrah al-Ihrām: Sein Gebet ist nicht zustande gekommen, sei es absichtlich oder unabsichtlich, denn er folgte jemandem, dessen Gebet selbst (noch) nicht zustande kam. Zu der Bedingung des Ma'mūm-Seins gehört, dass er den Takbīrah al-Ihrām nach dem Takbīr seines Imāms ausführt.
b. Das Geben des Salāms mit dem Imām: Dies ist verpönt, da es der Sunnah widerspricht, und es ist gültig, da er war vereint mit ihm in der Säule.
Wenn er den ersten Salām gibt nach dem Beenden des ersten Salāms des Imāms, und den zweiten Salām genauso, dann ist es gültig, denn er hat die Befolgung des Imāms nicht verlassen. Und das beste ist, dass er Salām gibt, nachdem der Imām beide Salāms gab, denn es ist eine deutlichere Befolgung.
c. Die Übereinstimmung in den restlichen Adhkār: Wie wenn er ihm im Tasbīh des Rukū', der Du'ā' zwischen den beiden Sujūds und dem Tashahhud übereinstimmt, so ist dies nicht verpönt.
d. Die Übereinstimmung in den Taten: Wie dass er sich mit dem Imām verbeugt und niederwirft, dies ist verpönt.
3⃣. Das Zuvorkommen: Dies ist (mit folgenden Ausnahmen) verboten und es hat vier Fälle:
a. Dass man beim Takbīrah al-Ihrām zuvorkommt oder damit beginnt, bevor der Imām ihn beendet, so ist das Gebet nicht zustande gekommen.
b. Dass man absichtlich und ohne Entschuldigung den Salām zuvor gibt, dies macht das Gebet ungültig, denn er unterließ die Pflicht der Befolgung absichtlich. Wenn er es versehentlich macht und nicht wiederholt, (nachdem sein Imām den Salām gab), wird es ebenso ungültig.
Wenn er jedoch mit einer Entschuldigung den Salām vorher gibt, wie wegen Krankheit, starke Müdigkeit, in die Länge ziehen seitens des Imāms, so wird es nicht ungültig, und dies wählte auch Imām Abū al-'Abbās ibn Taymiyyah aus.
c. Wenn er ihm in den restlichen Aussagen zuvorkommt, ist es nicht verpönt.
d. Wenn er ihm in den Taten zuvorkommt, wie dass er vor seinem Imām in den Rukū' geht, so ist das verboten.
📖(Siehe: Munyah as-Sājid Sharh Bidāyah al-'Ābid)
t.me/hanbalimadhhab