Die "ePA für alle" kommt: ab 15. Januar 2025 als Test erst einmal nur in Hamburg und in Regionen Frankens, ab 15. Februar 2025 dann bundesweit.
Wer nicht will, dass Behandlungs- und andere Gesundheitsdaten digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, muss aktiv widersprechen. Das gilt auch für den sogenannten "digitalen" oder "elektronischen" Impfpass, in dem die Daten rund ums Impfen gespeichert werden.
❓Hat jeder automatisch einen digitalen Impfpass?
Nein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann der Anlage einer elektronischen Patientenakte und damit auch einem digitalen Impfpass bei seiner Krankenkasse widersprechen. Die elektronische Patientenakte wird dann entweder erst gar nicht angelegt oder ganz gelöscht.
Für die technische Umsetzung der elektronischen Patientenakte und so auch für den digitalen Impfpass ist die halbstaatliche Gesellschaft "gematik" zuständig. Dort ist man überzeugt, dass die ePA höchste Sicherheitsstandards erfüllt.
Für die intensivere digitale Übertragung von Informationen im Gesundheitssystem sei ein eigenes Datensystem aufgebaut worden, die sogenannte "Telematikinfrastruktur". Die Server würden in Deutschland und anderen EU-Ländern gehostet, erklärt die gematik.
Info:
Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA (und damit auch über den digitalen Impfpass) zu informieren. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine Akte wünschen. Aber auch später ist jederzeit ein Widerspruch möglich. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen", schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB). Der Widerspruch gegen die Speicherung von Impfdaten und anderen Gesundheitsdaten ist direkt bei der Krankenkasse einzulegen.
Übrigens:
ELGA ist die österreichische Gesundheitsakte
ePA ist die deutsche elektronische Patientenakte
👉🏼 Quelle
👉🏼 Quelle KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
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