Ein Versammlungsleiter wurde wegen des Verstoßes gegen eine Versammlungsauflage angeklagt.
Die Auflage besagte, dass nur 15 Trommler insgesamt zugelassen seien. Es waren aber dreimal soviel vor Ort.
Es war einiges los heute bei Gericht.
Hier ein Bericht über das Verfahren mit einem am Ende zufriedenstellenden Ausgang.
Im Interview erklärt Rechtsanwalt Sattelmaier die spannenden Einzelheiten.
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