Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können?Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).
Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen. Ärzte, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php
Die ZSBA stellt nach der Beratung auf Wunsch einen „Standortvermerk“ aus, der von den meisten Approbationsbehörden als Nachweis, in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden zu wollen, akzeptiert wird. Die E-Mail der ZSBA lautet:
[email protected]❇️ طبق توضیحات سایت Marburger Bund، به نظر میاد راه جایگزین جهت اقدام برای ایالتهایی که سوزاگه میخوان، اینه که با ZSBA تماس بگیرید و اونها بعد از مشاورهی رایگان، برای شما Standortvermerk صادر کنن. این مدرک میتونه جایگزین سوزاگه باشه، همونطور که در مورد ایالت NRW شاهدش هستیم و به جای سوزاگه، هاسپیت یا ملده، که در چکلیستش خواسته شده، همکاران با Standortvermerk به راحتی FB میگیرن.
البته کسی تابحال این حرکت رو برای سایر ایالتها انجام نداده یا اگر انجام شده ما اطلاع نداریم. اما با توجه به توضیحات بالا به نظر کاملاً منطقی و شدنی میاد.
منبع: Marburger Bund