KRiStA-Mitglied Dr. Manfred Kölsch, Richter a.D., Rechtsanwalt und ehemaliger Träger des Bundesverdienstkreuzes, spricht mit Bastian Barucker über den Digital Services Act (DSA) und die illegale Maskenbeschaffung durch das Bundesgesundheitsministerium
„Den Menschen wird durch den DSA betreutes Denken anerzogen. Mit diesem Instrument wird der Kern der demokratischen Auseinandersetzung, nämlich kontrovers zu diskutieren und daraus einen Konsens zu erzielen, unterlaufen. Deshalb müssen wir über den DSA sprechen!“ -
„In Folge der illegalen Maskenbeschaffung durch das Bundesgesundheitsministerium wurde der Bundeshaushalt nach Aussage des Bundesrechnungshofs mit 5,9 Milliarden Euro ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und ohne gesundheitspolitischen Wert belastet.“
Dr. Manfred Kölsch gab im Mai 2021 aus Protest gegen die Pandemiepolitik und die mit ihr einhergehende Fremdbestimmung sein Bundesverdienstkreuz zurück.
Den DSA nennt er ein „Trojanisches Pferd“. Grund für den Erlass des DSA sei die Kontrolle der öffentlichen Information und Meinungsbildung durch digitale Medien. Offeriert werde, dass mit diesem Instrument nur rechtswidrige, insbesondere strafrechtlich relevante Inhalte gelöscht würden. Der DSA sei ein gewaltiges Regelwerk, das in Deutschland unmittelbar gelte und vorgeblich die Unverletzlichkeit der Charta der EU und der Europäischen Menschenrechtskonvention betone. Dies sei irreführend, da aufgrund der äußerst komplizierten Regelungen ein Laie nicht erkennen könne, dass mit diesem Instrument auch mit politisch unerwünschten, nicht rechtswidrigen Inhalten aufgeräumt werde.
Die illegale Maskenbeschaffung sei ein unvorstellbares Versagen gewesen. Hierzu verweist Dr. Manfred Kölsch auf das RKI-Protokoll vom 16. November 2020, in dem festgehalten wurde: „Es ist ungünstig und gefährlich, wenn Masken von Laien benutzt werden“. In den RKI-Protokollen vom 21. Februar 2020 und vom 28. Februar 2020 findet sich der Hinweis, dass es „nicht angezeigt“ sei, „Masken auf Vorrat zu beschaffen“ und dass „Maskentragen in der Öffentlichkeit nicht empfohlen“ werde. Dennoch habe die Maskenbeschaffung wenige Tage später, am 9. März 2020, begonnen. Hierbei habe der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinem „Open-house-Verfahren“ gegen Vergaberecht verstoßen. Die erfolgreichen Klagen der Hersteller hätten den Steuerzahler mindestens 3,5 Milliarden Euro gekostet. Der Bundeshaushalt sei durch unbrauchbare Masken mit weiteren 5,9 Milliarden Euro ohne gesundheitspolitischen Wert belastet worden.
https://youtube.com/watch?v=KvZNEpHSeU0&feature=shared
Weiterführend wird auf die Aufsätze von Dr. Manfred Kölsch auf unserer Website zu den im Interview besprochenen Themen verwiesen:
https://netzwerkkrista.de/2024/08/04/steuergeldvernichtung-in-milliardenhoehe-bei-illegaler-maskenbeschaffung-durch-bundesgesundheitsministerium/
https://netzwerkkrista.de/2024/01/16/meinungsfreiheit-ein-auslaufmodell/