Wir fragten bei der politisch weisungsgebundenen Abteilung ‚Amt für Verfassungsschutz‘ im Innenministerium nach. in welchem Umfang die Schlapphüte damit rechtsradikal spielen. Wie zu erwarten verweigerte diese jegliche Antwort, was wiederum der Thüringer Verfassungsgerichtshof nicht lustig fand.
In dem heute einstimmig ergangenen Urteil wird die Landesregierung verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig über die Anzahl der virtuellen Agenten und die sozialen Netzwerke in denen sie eingesetzt werden. Auskunft zu geben.
Ein erneuter Beleg dafür, wie diese abgewählte Landesregierung immer wieder mit dem Verfassungsschutz verfassungswidrig gegen die politische Opposition vorgeht.
AfD-Fraktion Thüringen 🇩🇪💙