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最后更新于 06.03.2025 04:20
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Kurzum: Ja, wenn Gesetze oder Bescheide so oft geändert oder so kryptisch formuliert werden, dass die Adressaten sie nicht mehr mit vertretbarem Aufwand verstehen können, kann das gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. In der Praxis schauen die Gerichte aber genau auf den Einzelfall: Wie klar war die Regelung bei sorgfältiger Lektüre wirklich? Gibt es Hilfestellungen oder Auslegungshilfen? Erst wenn das alles nicht mehr ausreicht, liegt ein formaler Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot vor. Die Landesverfassungen und -gesetze (insbesondere die Verwaltungsverfahrensgesetze) greifen das Bestimmtheitsprinzip auf und setzen es in Detailregelungen für Verwaltungsakte und Normgebung um.
Ich möchte gerne noch einmal zum allgemeinen Verständnis das Bestimmtheisgebot erörtern.
Dieses leitet sich Aus Art, 20 Abs. 3 ab. (kurz formuliert: Alle müssen sich an Recht und Gesetz halten und das Gesetz muss für einen durchschnittlich informierten Bürger verständlich sein)
Damit Ihr jetzt einschätzen könnte, ob das Bestimmtheitsgebot in Eurem Fall verletzt wurde.
Aus meiner Sicht verletzen fast alle Bescheide die Pflicht auf Rechtsgrundlagen hinzuweisen. So wird bspw. bei einem Wohngeldbescheid ein Rechenbeispiel angeführt, aber nicht auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Vor dreißig Jahren, war ein Sozialhoilfebescheid gespickt mit Verweisen auf das Gesetz. Heute wird nur noch vorgerechnet, was klar gegen das Bestimmtheitsgebot verstösst. Hier meine Ausführung am Beispiel der Coronaverodrnungen in Hamburg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburgische_SARS-CoV-2-Eind%C3%A4mmungsverordnung
——
Nach deutschem Verfassungsrecht – konkret aus Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) – folgt das sogenannte Bestimmtheitsgebot. Dieses verlangt, dass staatliche Regelungen (sei es in Form von Gesetzen, Verordnungen oder auch Verwaltungsakten/Bescheiden) so formuliert sein müssen, dass die Adressaten sie verstehen und sich entsprechend darauf einstellen können. Im Folgenden wird das Bestimmtheitsgebot zunächst allgemein erläutert und dann jeweils auf Gesetze und Bescheide angewandt. Anschließend wird auf die Frage eingegangen, ob ständige Verweisungen und die Vielzahl an Verordnungen (wie im Hamburger „Corona-Gesetzgebungschaos“) gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen können und welche landesrechtlichen Normen das Bestimmtheitsgebot stützen.
1. Allgemeine Bedeutung des Bestimmtheitsgebotes
Verortung im Grundgesetz
Art. 20 Abs. 3 GG enthält den Grundsatz, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und die vollziehende Gewalt (Verwaltung) sowie Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Rechtsstaatsprinzip).
Aus diesem Rechtsstaatsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht unter anderem die Pflicht zu hinreichend bestimmten Normen ab, damit Bürger wissen können, was Recht und Gesetz von ihnen verlangt.
Funktion
Rechtssicherheit: Bürgerinnen und Bürger sollen erkennen können, was erlaubt und was verboten ist, um sich entsprechend rechtskonform verhalten zu können.
Willkürvermeidung: Vage und unklare Normen schaffen einen zu weiten Ermessensspielraum für Behörden und Gerichte, was zu unterschiedlichen und potenziell willkürlichen Entscheidungen führen kann.
Grenzen der Bestimmtheit
Das Bestimmtheitsgebot verlangt nicht, dass jede Rechtsvorschrift „alltagssprachlich“ oder „jedem sofort verständlich“ sein muss. Juristischer Fachjargon und Verweise auf andere Normen sind prinzipiell zulässig.
Unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. „Gefahr“, „Erforderlichkeit“, „angemessen“) sind erlaubt, wenn es objektive Auslegungskriterien gibt, die gerichtlich überprüfbar sind.
Das Maß der erforderlichen Bestimmtheit hängt vom Eingriffsintensitätsprinzip ab: Je stärker ein Gesetz oder eine Verordnung in Grundrechte eingreift, desto höher sind die Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit.
2. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Bescheide
Begriff „Bescheid“
Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, die ein bestimmtes Rechtsverhältnis (z. B. Verpflichtung, Erlaubnis, Verbote) verbindlich regelt.
Anforderungen an Bescheide
Form und Inhalt:
Ein Bescheid muss den Adressaten, den maßgeblichen Sachverhalt, die Rechtsgrundlage sowie Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. Widerspruchsfrist) enthalten.
Aus dem Bescheid muss klar hervorgehen, was genau von der bzw. dem Bürger verlangt (Gebot oder Verbot) oder untersagt wird.
Begründungspflicht:
In der Regel besteht bei belastenden Verwaltungsakten eine Pflicht zur Begründung (§ 39 VwVfG auf Bundesebene, entsprechende Regelungen in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen).
Diese Begründung soll nachvollziehbar machen, warum die Behörde so entschieden hat und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.
Praktische Umsetzung
Dieses leitet sich Aus Art, 20 Abs. 3 ab. (kurz formuliert: Alle müssen sich an Recht und Gesetz halten und das Gesetz muss für einen durchschnittlich informierten Bürger verständlich sein)
Damit Ihr jetzt einschätzen könnte, ob das Bestimmtheitsgebot in Eurem Fall verletzt wurde.
Aus meiner Sicht verletzen fast alle Bescheide die Pflicht auf Rechtsgrundlagen hinzuweisen. So wird bspw. bei einem Wohngeldbescheid ein Rechenbeispiel angeführt, aber nicht auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Vor dreißig Jahren, war ein Sozialhoilfebescheid gespickt mit Verweisen auf das Gesetz. Heute wird nur noch vorgerechnet, was klar gegen das Bestimmtheitsgebot verstösst. Hier meine Ausführung am Beispiel der Coronaverodrnungen in Hamburg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburgische_SARS-CoV-2-Eind%C3%A4mmungsverordnung
——
Nach deutschem Verfassungsrecht – konkret aus Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) – folgt das sogenannte Bestimmtheitsgebot. Dieses verlangt, dass staatliche Regelungen (sei es in Form von Gesetzen, Verordnungen oder auch Verwaltungsakten/Bescheiden) so formuliert sein müssen, dass die Adressaten sie verstehen und sich entsprechend darauf einstellen können. Im Folgenden wird das Bestimmtheitsgebot zunächst allgemein erläutert und dann jeweils auf Gesetze und Bescheide angewandt. Anschließend wird auf die Frage eingegangen, ob ständige Verweisungen und die Vielzahl an Verordnungen (wie im Hamburger „Corona-Gesetzgebungschaos“) gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen können und welche landesrechtlichen Normen das Bestimmtheitsgebot stützen.
1. Allgemeine Bedeutung des Bestimmtheitsgebotes
Verortung im Grundgesetz
Art. 20 Abs. 3 GG enthält den Grundsatz, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und die vollziehende Gewalt (Verwaltung) sowie Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Rechtsstaatsprinzip).
Aus diesem Rechtsstaatsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht unter anderem die Pflicht zu hinreichend bestimmten Normen ab, damit Bürger wissen können, was Recht und Gesetz von ihnen verlangt.
Funktion
Rechtssicherheit: Bürgerinnen und Bürger sollen erkennen können, was erlaubt und was verboten ist, um sich entsprechend rechtskonform verhalten zu können.
Willkürvermeidung: Vage und unklare Normen schaffen einen zu weiten Ermessensspielraum für Behörden und Gerichte, was zu unterschiedlichen und potenziell willkürlichen Entscheidungen führen kann.
Grenzen der Bestimmtheit
Das Bestimmtheitsgebot verlangt nicht, dass jede Rechtsvorschrift „alltagssprachlich“ oder „jedem sofort verständlich“ sein muss. Juristischer Fachjargon und Verweise auf andere Normen sind prinzipiell zulässig.
Unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. „Gefahr“, „Erforderlichkeit“, „angemessen“) sind erlaubt, wenn es objektive Auslegungskriterien gibt, die gerichtlich überprüfbar sind.
Das Maß der erforderlichen Bestimmtheit hängt vom Eingriffsintensitätsprinzip ab: Je stärker ein Gesetz oder eine Verordnung in Grundrechte eingreift, desto höher sind die Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit.
2. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Bescheide
Begriff „Bescheid“
Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, die ein bestimmtes Rechtsverhältnis (z. B. Verpflichtung, Erlaubnis, Verbote) verbindlich regelt.
Anforderungen an Bescheide
Form und Inhalt:
Ein Bescheid muss den Adressaten, den maßgeblichen Sachverhalt, die Rechtsgrundlage sowie Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. Widerspruchsfrist) enthalten.
Aus dem Bescheid muss klar hervorgehen, was genau von der bzw. dem Bürger verlangt (Gebot oder Verbot) oder untersagt wird.
Begründungspflicht:
In der Regel besteht bei belastenden Verwaltungsakten eine Pflicht zur Begründung (§ 39 VwVfG auf Bundesebene, entsprechende Regelungen in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen).
Diese Begründung soll nachvollziehbar machen, warum die Behörde so entschieden hat und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.
Praktische Umsetzung
Die Grenze ist überschritten, wenn ein durchschnittlich informierter Mensch selbst mit zumutbarem Aufwand nicht mehr ermitteln kann, was gerade gilt.
In der Praxis wird ein Bürger oft auf Informationen, z. B. auf offiziellen Internetseiten (Landesregierungen, Gesundheitsämter) oder Hotlines, zurückgreifen. Solange diese leicht zugänglich und verlässlich sind, könnte man argumentieren, dass die Verordnungen noch hinreichend bestimmbar sind.
Kritik an „Gesetzgebung durch Verordnungsflut“ ist durchaus berechtigt, weil sie faktisch für große Rechtsunsicherheit sorgt. Ob sie formal das Bestimmtheitsgebot verletzt, ist eine Frage, die Gerichte sorgfältig anhand des Einzelfalls prüfen.
5. Welche Landesgesetze oder Vorschriften stützen das Bestimmtheitsgebot?
Landesverfassungen
Das Bestimmtheitsgebot gilt nicht nur auf Bundesebene. Alle deutschen Landesverfassungen enthalten (ausdrücklich oder implizit) eine Verankerung des Rechtsstaatsprinzips.
In Hamburg finden sich die Grundsätze des Rechtsstaats im Art. 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Zwar wird dort nicht explizit das Wort „Bestimmtheitsgebot“ genannt, jedoch wird auf die Bindung an Recht und Gesetz abgestellt. Hieraus leitet man in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls das Bestimmtheitsgebot ab.
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
Analog zum Bundes-VwVfG enthält das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz Regelungen zur Bestimmtheit von Verwaltungsakten (vgl. z. B. §§ 35 ff. HmbVwVfG). Ein Bescheid muss demnach hinreichend bestimmt sein, also eindeutig festlegen, wer was warum zu tun oder zu unterlassen hat.
Begründungspflichten und Anforderungen an die Form sollen die Klarheit und Nachvollziehbarkeit sicherstellen.
Spezielle Landesgesetze
Viele Fachgesetze in Hamburg (z. B. das Hamburgische Polizeigesetz, das Hamburgische Bauordnungsrecht etc.) enthalten Vorschriften, die nur wirksam sind, wenn sie hinreichend bestimmt formuliert sind.
Des Weiteren findet sich auf Länderebene oftmals eine verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht (z. B. im Gesetz- und Verordnungsblatt). Diese Veröffentlichungspflicht dient ebenfalls dem Transparenz- und Bestimmtheitsgedanken.
6. Zusammenfassung und Fazit
Bestimmtheit in Gesetzen und Bescheiden bedeutet, dass für die Betroffenen (mit zumutbarem Aufwand) erkennbar sein muss, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Bei Bescheiden wird dies konkret durch Formvorschriften (Adressat, Begründung, Rechtsgrundlage, Rechtsbehelfsbelehrung) sichergestellt.
Bei Gesetzen ist eine gewisse Komplexität unvermeidlich. Solange juristisch methodisch – notfalls mithilfe von Experten oder behördlichen Erläuterungen – klar wird, was die Regelung vorschreibt, gilt das Bestimmtheitsgebot als gewahrt.
Das Dauerproblem: Allzu viele Verweisungen und ständige Änderungen (wie bei den Hamburgischen Corona-Verordnungen) erschweren die Rechtsanwendung erheblich und führen zu Verunsicherung in der Bevölkerung. Allein aus dieser Verunsicherung folgt jedoch nicht zwingend eine Verfassungswidrigkeit. Eine Verletzung des Bestimmtheitsgebotes muss konkret nachgewiesen werden, indem man darlegt, dass eine Bestimmung auch unter Heranziehung üblicher Auslegungsmethoden nicht mehr eindeutig ist.
Landesrechtliche Stützung: In Hamburg (wie in jedem Bundesland) greifen zum einen das Rechtsstaatsprinzip der Landesverfassung (hier: Art. 3 HV), zum anderen die Vorschriften des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (z. B. über hinreichend bestimmte Verwaltungsakte).
Gerichtliche Nachprüfung: Bestehen Zweifel an der Bestimmtheit, können Gerichte Vorschriften außer Kraft setzen oder aufhebende Urteile fällen. Hinzu kommt, dass Unsicherheiten in Landesverordnungen durch Auslegung oder ergänzende Hinweise (FAQ-Seiten, behördliche Rundschreiben) reduziert werden können – ob dies im Ergebnis noch als „zumutbar“ angesehen wird, bewerten Gerichte im Streitfall.
In der Praxis wird ein Bürger oft auf Informationen, z. B. auf offiziellen Internetseiten (Landesregierungen, Gesundheitsämter) oder Hotlines, zurückgreifen. Solange diese leicht zugänglich und verlässlich sind, könnte man argumentieren, dass die Verordnungen noch hinreichend bestimmbar sind.
Kritik an „Gesetzgebung durch Verordnungsflut“ ist durchaus berechtigt, weil sie faktisch für große Rechtsunsicherheit sorgt. Ob sie formal das Bestimmtheitsgebot verletzt, ist eine Frage, die Gerichte sorgfältig anhand des Einzelfalls prüfen.
5. Welche Landesgesetze oder Vorschriften stützen das Bestimmtheitsgebot?
Landesverfassungen
Das Bestimmtheitsgebot gilt nicht nur auf Bundesebene. Alle deutschen Landesverfassungen enthalten (ausdrücklich oder implizit) eine Verankerung des Rechtsstaatsprinzips.
In Hamburg finden sich die Grundsätze des Rechtsstaats im Art. 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Zwar wird dort nicht explizit das Wort „Bestimmtheitsgebot“ genannt, jedoch wird auf die Bindung an Recht und Gesetz abgestellt. Hieraus leitet man in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls das Bestimmtheitsgebot ab.
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
Analog zum Bundes-VwVfG enthält das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz Regelungen zur Bestimmtheit von Verwaltungsakten (vgl. z. B. §§ 35 ff. HmbVwVfG). Ein Bescheid muss demnach hinreichend bestimmt sein, also eindeutig festlegen, wer was warum zu tun oder zu unterlassen hat.
Begründungspflichten und Anforderungen an die Form sollen die Klarheit und Nachvollziehbarkeit sicherstellen.
Spezielle Landesgesetze
Viele Fachgesetze in Hamburg (z. B. das Hamburgische Polizeigesetz, das Hamburgische Bauordnungsrecht etc.) enthalten Vorschriften, die nur wirksam sind, wenn sie hinreichend bestimmt formuliert sind.
Des Weiteren findet sich auf Länderebene oftmals eine verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht (z. B. im Gesetz- und Verordnungsblatt). Diese Veröffentlichungspflicht dient ebenfalls dem Transparenz- und Bestimmtheitsgedanken.
6. Zusammenfassung und Fazit
Bestimmtheit in Gesetzen und Bescheiden bedeutet, dass für die Betroffenen (mit zumutbarem Aufwand) erkennbar sein muss, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Bei Bescheiden wird dies konkret durch Formvorschriften (Adressat, Begründung, Rechtsgrundlage, Rechtsbehelfsbelehrung) sichergestellt.
Bei Gesetzen ist eine gewisse Komplexität unvermeidlich. Solange juristisch methodisch – notfalls mithilfe von Experten oder behördlichen Erläuterungen – klar wird, was die Regelung vorschreibt, gilt das Bestimmtheitsgebot als gewahrt.
Das Dauerproblem: Allzu viele Verweisungen und ständige Änderungen (wie bei den Hamburgischen Corona-Verordnungen) erschweren die Rechtsanwendung erheblich und führen zu Verunsicherung in der Bevölkerung. Allein aus dieser Verunsicherung folgt jedoch nicht zwingend eine Verfassungswidrigkeit. Eine Verletzung des Bestimmtheitsgebotes muss konkret nachgewiesen werden, indem man darlegt, dass eine Bestimmung auch unter Heranziehung üblicher Auslegungsmethoden nicht mehr eindeutig ist.
Landesrechtliche Stützung: In Hamburg (wie in jedem Bundesland) greifen zum einen das Rechtsstaatsprinzip der Landesverfassung (hier: Art. 3 HV), zum anderen die Vorschriften des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (z. B. über hinreichend bestimmte Verwaltungsakte).
Gerichtliche Nachprüfung: Bestehen Zweifel an der Bestimmtheit, können Gerichte Vorschriften außer Kraft setzen oder aufhebende Urteile fällen. Hinzu kommt, dass Unsicherheiten in Landesverordnungen durch Auslegung oder ergänzende Hinweise (FAQ-Seiten, behördliche Rundschreiben) reduziert werden können – ob dies im Ergebnis noch als „zumutbar“ angesehen wird, bewerten Gerichte im Streitfall.
Ein Bescheid darf nicht so formuliert sein, dass sein Inhalt ohne größeren Interpretationsaufwand unklar bleibt.
Es ist aber zulässig, bestimmte Ausführungen mit Verweis auf Rechtsgrundlagen zu treffen, wenn diese Rechtsgrundlagen selbst klar genug sind.
Beispiel: Eine Baugenehmigung muss eindeutig beschreiben, welche Baumaßnahmen genehmigt sind. Eine bestimmte Fachsprache kann notwendig sein, ist aber nicht zu verwechseln mit unverständlicher Verweisungstechnik, die für Laien nicht mehr nachvollziehbar ist.
3. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Gesetze
Gesetze im formellen und materiellen Sinn
Formelle Gesetze: Vom Parlament (Bundestag, Landtag) verabschiedete Gesetze.
Materielle Gesetze: Können auch Verordnungen sein, die auf Basis eines Gesetzes erlassen werden.
Notwendige Klarheit in Gesetzen
Gesetze müssen so bestimmt sein, dass die Bürger grundsätzlich erkennen können, was erlaubt und was verboten ist.
Im Gesetzgebungsverfahren bestehen zwar oft zahlreiche Verweise (z. B. in Steuergesetzen oder Verwaltungsverfahrensregelungen). Diese sind nicht per se unzulässig, sofern sie die Lesbarkeit nicht intransparent machen oder gar den Gesetzesinhalt unbegreiflich werden lassen.
Problem der Verweisungstechniken
Gerade im Bereich des Steuerrechts, des Umweltrechts oder wie jüngst im Infektionsschutz (Corona-Verordnungen) sind umfangreiche Verweisungsketten an der Tagesordnung.
Es gilt die Faustregel: Je mehr und je unübersichtlicher die Verweise, desto eher kann es zu Verstößen gegen das Bestimmtheitsgebot kommen, wenn der Norminhalt sich nur noch mit unzumutbarem Aufwand ermitteln lässt.
Allerdings gehen die Gerichte (inkl. Bundesverfassungsgericht) nicht leichtfertig von einer Verletzung des Bestimmtheitsgebotes aus. Sie verlangen regelmäßig, dass nach einer möglichen methodischen Auslegung noch immer kein klarer (oder zumindest zumutbar ermittelbarer) Sinn erkennbar ist.
Richterliche Kontrolle
Auch wenn ein Gesetz scheinbar sehr komplex oder unübersichtlich ist, kann es dennoch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wenn es für juristisch Vorgebildete (ggf. mit zumutbarer Beratung) noch hinreichend eindeutig ausgelegt werden kann.
Die Gerichte können – sofern eine Regelung unklar erscheint – diese auslegen und so für Klarheit sorgen; völlig unklare Gesetze werden gegebenenfalls für verfassungswidrig erklärt.
4. Verstoßen ständige Verweisungen und zahlreiche Änderungsverordnungen (wie in Hamburg) gegen das Bestimmtheitsgebot?
Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnungen
Wie erwähnt, wurden in Hamburg (ähnlich wie in anderen Bundesländern) mehrfach innerhalb kurzer Zeit neue Verordnungen und Änderungsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen.
Dieses ständige Hin und Her kann für Bürgerinnen und Bürger äußerst verwirrend sein, zumal sich Regelungsinhalte in wenigen Tagen oder Wochen mehrmals ändern konnten.
Rechtliche Bewertung
Das bloße Vorhandensein vieler Änderungsverordnungen bzw. Verordnungstexte ist für sich genommen kein automatischer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot.
Maßgeblich ist, ob jeder einzelne Normadressat (Bürger) zumutbar in Erfahrung bringen kann, was gegenwärtig gilt.
In Krisenzeiten (z. B. Corona-Pandemie) argumentieren Gerichte oft, dass „dynamische Anpassungen“ aufgrund der pandemischen Lage unvermeidlich seien. Solange die Verordnungstexte amtlich bekanntgemacht wurden und es allgemein zugängliche Informationswege (Internetportale, behördliche Hotlines, Pressekonferenzen etc.) gab, ist eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots eher zurückhaltend anzunehmen.
Allerdings haben viele Verwaltungsgerichte in Einzelfällen bemängelt, dass manche Verordnungsinhalte zu unklar oder widersprüchlich formuliert waren. Einige Verordnungsinhalte (z. B. Begriffsdefinitionen oder Ausnahmekataloge) wurden kassiert oder mussten nachgebessert werden.
Grenze zur Unbestimmtheit
Es ist aber zulässig, bestimmte Ausführungen mit Verweis auf Rechtsgrundlagen zu treffen, wenn diese Rechtsgrundlagen selbst klar genug sind.
Beispiel: Eine Baugenehmigung muss eindeutig beschreiben, welche Baumaßnahmen genehmigt sind. Eine bestimmte Fachsprache kann notwendig sein, ist aber nicht zu verwechseln mit unverständlicher Verweisungstechnik, die für Laien nicht mehr nachvollziehbar ist.
3. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Gesetze
Gesetze im formellen und materiellen Sinn
Formelle Gesetze: Vom Parlament (Bundestag, Landtag) verabschiedete Gesetze.
Materielle Gesetze: Können auch Verordnungen sein, die auf Basis eines Gesetzes erlassen werden.
Notwendige Klarheit in Gesetzen
Gesetze müssen so bestimmt sein, dass die Bürger grundsätzlich erkennen können, was erlaubt und was verboten ist.
Im Gesetzgebungsverfahren bestehen zwar oft zahlreiche Verweise (z. B. in Steuergesetzen oder Verwaltungsverfahrensregelungen). Diese sind nicht per se unzulässig, sofern sie die Lesbarkeit nicht intransparent machen oder gar den Gesetzesinhalt unbegreiflich werden lassen.
Problem der Verweisungstechniken
Gerade im Bereich des Steuerrechts, des Umweltrechts oder wie jüngst im Infektionsschutz (Corona-Verordnungen) sind umfangreiche Verweisungsketten an der Tagesordnung.
Es gilt die Faustregel: Je mehr und je unübersichtlicher die Verweise, desto eher kann es zu Verstößen gegen das Bestimmtheitsgebot kommen, wenn der Norminhalt sich nur noch mit unzumutbarem Aufwand ermitteln lässt.
Allerdings gehen die Gerichte (inkl. Bundesverfassungsgericht) nicht leichtfertig von einer Verletzung des Bestimmtheitsgebotes aus. Sie verlangen regelmäßig, dass nach einer möglichen methodischen Auslegung noch immer kein klarer (oder zumindest zumutbar ermittelbarer) Sinn erkennbar ist.
Richterliche Kontrolle
Auch wenn ein Gesetz scheinbar sehr komplex oder unübersichtlich ist, kann es dennoch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wenn es für juristisch Vorgebildete (ggf. mit zumutbarer Beratung) noch hinreichend eindeutig ausgelegt werden kann.
Die Gerichte können – sofern eine Regelung unklar erscheint – diese auslegen und so für Klarheit sorgen; völlig unklare Gesetze werden gegebenenfalls für verfassungswidrig erklärt.
4. Verstoßen ständige Verweisungen und zahlreiche Änderungsverordnungen (wie in Hamburg) gegen das Bestimmtheitsgebot?
Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnungen
Wie erwähnt, wurden in Hamburg (ähnlich wie in anderen Bundesländern) mehrfach innerhalb kurzer Zeit neue Verordnungen und Änderungsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen.
Dieses ständige Hin und Her kann für Bürgerinnen und Bürger äußerst verwirrend sein, zumal sich Regelungsinhalte in wenigen Tagen oder Wochen mehrmals ändern konnten.
Rechtliche Bewertung
Das bloße Vorhandensein vieler Änderungsverordnungen bzw. Verordnungstexte ist für sich genommen kein automatischer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot.
Maßgeblich ist, ob jeder einzelne Normadressat (Bürger) zumutbar in Erfahrung bringen kann, was gegenwärtig gilt.
In Krisenzeiten (z. B. Corona-Pandemie) argumentieren Gerichte oft, dass „dynamische Anpassungen“ aufgrund der pandemischen Lage unvermeidlich seien. Solange die Verordnungstexte amtlich bekanntgemacht wurden und es allgemein zugängliche Informationswege (Internetportale, behördliche Hotlines, Pressekonferenzen etc.) gab, ist eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots eher zurückhaltend anzunehmen.
Allerdings haben viele Verwaltungsgerichte in Einzelfällen bemängelt, dass manche Verordnungsinhalte zu unklar oder widersprüchlich formuliert waren. Einige Verordnungsinhalte (z. B. Begriffsdefinitionen oder Ausnahmekataloge) wurden kassiert oder mussten nachgebessert werden.
Grenze zur Unbestimmtheit
Neue Gesetze 2025 sind offiziell! Mehr Geld FÜR ALLE!
Via @ytbdownbot
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Zensus 2024: Neues Gesetz! Automatische Volkszählung kommt!
Das neue Gesetz ist da! Der vollautomatische Zensus kommt - ohne die Möglichkeit zum Widerspruch! 7 Dinge, die JEDER zum neuen Zensus Gesetz wissen sollte.
Übersicht
00:00 Intro
01:08 Das neue Zensus Gesetz
01:46 Woher kommen die Daten?
04:31 Welche Daten werden erfasst?
05:49 Wo werden die Daten gespeichert?
06:41 Der Haken an der Sache
08:25 Soviel Geld kostet der neue Zensus
09:57 Ab wann gilt das?
BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus
Ergänzung Hinweise & Rückrufe
Aktueller Stand:
Dieses Gesetz ist momentan in Stufe 2 von 6 (klicke hier für Weg der Gesetzgebung)
👉Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.✔️
👉Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen):
➡️wurde eingeleitet.✔️
👉Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)⛔️
👉Stellungnahme im Bundesrat⛔️
👉Lesungen im Bundestag⛔️
👉Abschluss des Gesetzes⛔️
07.10.2024
Tax Pro
#Zensus
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04:31 Welche Daten werden erfasst?
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06:41 Der Haken an der Sache
08:25 Soviel Geld kostet der neue Zensus
09:57 Ab wann gilt das?
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07.10.2024
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