Im zweiten Corona-Winter hatte der Bundestag am 10. Dezember 2021 die sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" gegen erhebliche Bedenken und Widerstand aus der Gesellschaft beschlossen. Die Folge: Ab dem 15. März 2022 hatten die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich einen Nachweis zu erbringen, dass sie gegen COVID-19 "geimpft" seien. Die Regelung galt bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Wer ab Mitte März keine "vollständige" experimentelle Gen-Injektion nachweisen konnte oder wollte, dessen Daten wurden dem Gesundheitsamt gemeldet. Die Konsequenzen konnten dramatisch sein – es blieb nicht nur bei Drohungen, sondern es kam zu vielen Entlassungen nicht nur im Gesundheits- und Pflegebereich, sondern auch bei den Feuerwehren mehrerer Bundesländer.
Bei der Berliner Feuerwehr sind über 5.500 Beschäftigte im Lösch- und Rettungsdienst tätig, von denen wiederum rund 1.300 Beamte und Angestellte im Zuge der Überprüfung ihres Impfstatus an das Gesundheitsamt Berlin-Mitte gemeldet wurden, wie die Berliner Zeitung (BLZ) berichtet. Diese hatten sich entweder der COVID-19-Spritze widersetzt oder keine Angaben zu ihrem Gesundheitsstatus, in diesem Falle der "Impfung", gemacht. Die Gruppe dieser widerspenstigen Mitarbeiter macht annähernd 24 Prozent aller Feuerwehrbediensteten aus.
Ausgerechnet zu Weihnachten, am 23. Dezember 2021, hatte die Feuerwehr-Direktion per Rundschreiben allen Mitarbeitern mitgeteilt, dass bei fehlendem Nachweis oder Zweifeln an dessen Richtigkeit nach dem 15. März 2022 das Gesundheitsamt "nach eigenem Ermessen ein Tätigkeitsverbot, ein Betretungsverbot der Dienststelle oder eine amtsärztliche Untersuchung der Dienstkraft anordnen" könne. Diese Ankündigung "dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche(r) Konsequenzen" konnte nicht anders als als Drohung mit einer Kündigung verstanden werden.
Was für die Feuerwehr und damit das Land Berlin, also die Steuerzahler, teuer werden könnte: Die Meldung der unangepassten Mitarbeiter beim Gesundheitsamt erledigte die Feuerwehr mit einem Meldebogen. Dieser beinhaltete unter anderem die Frage: "Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?" Für durchweg alle "Impfverweigerer", die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, habe ein leitender Mitarbeiter in der zentralen Verwaltung der Feuerwehr das Kästchen "ja" angekreuzt. Dabei entsprach diese Angabe nicht den Tatsachen: Rund ein Drittel der Gemeldeten habe in rückwärtigen Diensten wie den Werkstätten, der Verwaltung oder auch der Leitstelle und der Notrufannahme gearbeitet. Bizarr: Unter den Mitarbeitern, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, waren auch Bedienstete, die für die Einziehung von Kosten zuständig und deren Büros in einer separaten Dienststelle untergebracht sind, wo sie nicht mit Feuerwehrleuten zusammentreffen, die Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben.
Bereits im April 2022 hatte einer der betroffenen Beamten sich an die Leitung der Feuerwehr mit der Bitte um Auskunft gewandt, welche seiner Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben wurden. Diese wurde ihm mit der Begründung verweigert, dass keine Kopien der Meldebögen vorlägen. Allerdings hatte zur selben Zeit ein Feuerwehrkollege sehr wohl eine Kopie des übersandten Formulars erhalten. Erst nachdem er mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, wurde dem Beamten Akteneinsicht gewährt.
Daraufhin zog der Beamte im September 2022 vor das Verwaltungsgericht. Seine Begründung: Mit den falschen Angaben habe die Feuerwehr gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Tatsächlich hat der Feuerwehrbeamte in der Verhandlung letzte Woche Recht bekommen.
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