Steuern von Ruheständlern: Wann der Rentenfreibetrag greift
Freuen können sich also diejenigen, die bis 2057 erstmals Rente bekommen.
Für jene gilt noch der Rentenfreibetrag, den das Finanzamt berechnet.
Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert wird.
Der steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren für jeden Rentenjahrgang immer kleiner, bis 2058 alle Neurentner ihre Renten zu 100 Prozent versteuern müssen. Einen Überblick über die geplante Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren liefert die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“:
Jahr des Rentenbeginns
Besteuerungsanteil / Rentenfreibetrag
2024
83 Prozent / 17 Prozent
2025
83,5 Prozent / 16,5 Prozent
2026
84 Prozent / 16 Prozent
2027
84,5 Prozent / 15,5 Prozent
2028
85 Prozent / 15 Prozent
2029
85,5 Prozent / 14,5 Prozent
2030
86 Prozent / 14 Prozent
Kind der DDR 👫