Somit hätte jeder, der im "BRD"-System einen Prozeß verloren hat, die Möglichkeit gehabt, vor alliierten Gerichten (beispielsweise in den USA, Großbritannien oder Frankreich) direkt auf Schadenersatz zu klagen. Die Steuerzahler dieser Länder hätten dann automatisch die Haftung übernehmen müssen.
Eine solche Klage würde vor den Gerichten der Alliierten automatisch gewonnen werden, da ja die Rechtsgrundlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in besagten Urteil des EGMR bereits festgestellt worden ist.
Es hätte dann nur noch um die Höhe der Entschädigung verhandelt werden können, nicht jedoch mehr um den grundlegenden Anspruch.
Damit die Alliierten sich dieser Haftung entziehen können, haben Sie die Bereinigungsgesetze verfügt. Allgemein gesagt, haben die Alliierten dem Konstrukt "BRD" sämtliche Gesetze entzogen, die im weitesten Sinne hoheitliche Befugnisse verkörperten.
Auch aus diesem Grunde ist die "BRD" heute nach den verbliebenen, rechtlichen Bestimmungen zu keinerlei Zwangsmaßnahmen gegenüber den "BRD"-Personalangehörigen mehr befugt!!
Sämtliche Interaktionen mit dem BRD-System beruhen daher ausschließlich auf Freiwilligkeit oder auf Täuschung – ganz, wie man es sehen will.
Diese Kuriosität zeigt sich beispielsweise im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)":
Insbesondere gemäß §5 des sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" können
Zitat:
"…..nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen".
(vgl.: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) neugefaßt durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975)
Nachdem das Einführungsgesetz zum sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz" durch das sogenannte "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ ("2. BMJBBG“) vom 23.11.2007, Art. 57 aufgehoben worden ist,
(siehe G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007)
ist ein räumlicher Geltungsbereich dieses sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetzes" nunmehr weder im sogenannten "Ordnungswidrigkeitengesetz", noch anderenorts definiert.
Insbesondere ist auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Definition eines territorialen Geltungsbereiches gegeben (eine Präambel ist niemals Bestandteil eines Gesetzes – niemand wurde jemals nach einer Präambel verurteilt oder freigesprochen!).
Dies bedeutet, daß auch nach den Regeln der "BRD" die Verhängung von Bußgeldern oder ähnlichem aufgrund von "Ordnungswidrgkeiten" ohne jede Rechtsgrundlage erfolgt.
Aber auch die Gültigkeit des "Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)", der "Zivilprozessordnung (ZPO)", der "Strafprozeßordnung (StPO)" etc. ist mit den Bereinigungsgesetzen beendet worden.
Am Besten, Sie recherchieren selbst, dann werden Sie auch feststellen, daß es für die Erhebung von Steuern im "BRD"-System keine Rechtsgrundlage gibt. Die Steuerzahlungspflicht wurde vielmehr bei der Verabschiedung des Grundgesetzes „stillschweigend unterstellt“ – so die BRD-Behörden.
Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.
👉 Diskussion 👉 Termin einsenden
👉 Ländergruppen
Sei dabei, wann immer die 'verurteilende Industrie' zuschlägt
🗓️ @Prozessbeobachter