hib – heute im bundestag Nr. 704
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 16. Oktober 2024, Redaktionsschluss: 11.42 Uhr
Agrarausschuss beschließt Tiergesundheitsrecht
Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss
01. Agrarausschuss beschließt Tiergesundheitsrecht
Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts (20/12782) in geänderter Fassung zugestimmt. Im Omnibusverfahren stimmte der Ausschuss zudem mehrheitlich für eine Änderung des Weingesetzes (20/6874) sowie für Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz (20/6314).
Mit dem Gesetz zum Tiergesundheitsrecht will die Bundesregierung Verstöße durch Landwirte und Transportunternehmer strenger und mit höheren Geldstrafen als bisher ahnden. Für den geänderten Entwurf stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke, dagegen votierte die Fraktion der AfD.
Das nationale Tiergesundheitsrecht soll an EU-Recht angepasst werden, damit Verstöße mit höheren Geldstrafen geahndet werden können. Um der Verpflichtung der Sanktionierung des EU-Tiergesundheitsrechts nachzukommen, soll die Sanktionierung von Verstößen gegen das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht nun in einem eigenständigen, vom Tiergesundheitsgesetz unabhängigen Gesetz erfolgen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Geldstrafen belegt werden, aber auch Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diesen Bußgeldrahmen auf 50.000 Euro zu erhöhen, weil bei einer Summe von maximal 30.000 Euro angesichts der Gewinnerzielung einiger großer Marktteilnehmer eine abschreckende Wirkung kaum zu erwarten sei. Die Bundesregierung (20/13155) ist dem Bundesrat bei dieser Änderung entgegengekommen.
Außerdem einigten sich Bundesregierung und Bundesrat darauf, dass Unternehmer, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, „sanktioniert werden“ können, um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Mit den Änderungen am Weingesetz kann die Fläche reduziert werden, wenn, wie im Fall der deutschen Winzer, die Notwendigkeit besteht, ein drohendes Überangebot von Weinerzeugnissen zu verhindern. Vor allem die Anbaugebiete in Bayern sind davon betroffen.
Das Tabakerzeugnisgesetz sieht vor, das bisher bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen auf erhitzte Tabakerzeugnisse auszuweiten. Erhitzte Tabakerzeugnisse, die als Rauchtabakerzeugnisse eingestuft werden, müssen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise und eine Informationsbotschaft tragen. Zudem wird die Begriffsdefinition des erhitzten Tabakerzeugnisses im nationalen Recht verankert.
Die Fraktion der SPD begrüßte das Omnibusverfahren. Das Weingesetz müsse bis Ende des Jahres auch noch den Bundesrat passieren, deshalb sei die Abstimmung sinnvoll. Die Änderungen im Tiergesundheitsrecht seien notwendig, um Tierseuchen vorzubeugen und eine Ausbreitung, wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, zu vermeiden.
Dem schloss sich die Rednerin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an und verwies auf die Notwendigkeit, die Tierhaltung so zu gestalten, dass Tiere gesund aufwachsen und leben könnten.
Von Seiten der FDP hieß es, dass bei Nichtumsetzen des Tiergesundheitsrechtes ein Verbotsverfahren durch die EU gedroht hätte.
Die Redner der CDU/CSU-Fraktion zeigten sich erleichtert, dass das Weingesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werde. Das Gesetz sehe vor, Überproduktionen zu verringern. Das helfe den Winzern, ihre…
@Bauernproteste