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Wir vom Team Für Kinder begleiten euch mit wertvollen Tipps und im Notfall auch mit persönlicher Beratung auf eurem Weg, um eure Kinder zu schützen.
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Team für Kinder & HAFENANWÄLTE

03 Feb, 16:47

13,243

Digitalpakt Schule – ein echter Fortschritt in der Bildung?

Wir sehen das sehr kritisch. Viele Kinderärzte, Hirnentwicklungsforscher, Neurowissenschaftler, Pädagogen, Eltern… schlagen Alarm, beobachten sie doch massive Defizite in verschieden Bereichen sowie in der gesundheitlichen Entwicklung. Im Rahmen unserer Recherche sind wir auf unten stehenden sehr aufschlussreichen Beitrag gestoßen, den wir euch hiermit weiterleiten und wärmstens ans Herz legen. Sendet diesen auch gern an Pädagogen, Eltern… in eurem Umfeld weiter. Es ist wichtig viele Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, damit immer mehr den Trend der Digitalisierung kritisch hinterfragen. Zum Wohle der Kinder!

Euer Team für Kinder

"Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diagnose:funk Webinare,

die Kinderärztin Dr. Arnika Thiede hat bei den Barmherzigen Brüdern in Linz (Klinikum) fast täglich mit verhaltensgestörten Kleinkindern zu tun. Der Grund: exzessiver Medienkonsum. Ihr Interview in den Oberösterreichischen Nachrichten hat den Titel: "Sie können Handys bedienen, aber nicht mit Besteck essen". Sie berichtet von einer verdrängten Pandemie: Schlafstörungen, Übergewicht, Verhaltensstörungen und Sprachdefizite. Arnika Thiede spricht im OÖN-Interview über die dramatische Entwicklung und die Versuche in ihrer Klinik, gegenzusteuern.
Lesen Sie das Interview auf unserer Homepage: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=2166

Die deutsche Bundesregierung hat einen weiteren Digitalpakt Schule beschlossen und fördert die Einführung von Tablets bereits ab den Kindergärten. In Anbetracht vorliegender Erkenntnisse über die Folgen grenzt dies an vorsätzliche Körperverletzung.

In einem Video-Vortrag referiert die Neurobiologin Prof. Gertraud Teuchert-Noodt über die Auswirkungen der Reizüberflutung und Bewegungsarmut, verursacht durch digitale Medien, auf das Gehirn. Dazu steht auch erstmals ein zusätzlicher Lehrfilm zur Stirnhirnentwicklung auf unserer Homepage: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=2159

Als erste deutschsprachige Region hat die Regierung von Ostbelgien ein Handynutzungsverbot für die gesamte Schulzeit beschlossen: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=2167

Unsere Bitte: Verbreiten Sie dieses Interview an Eltern und Erzieherinnen!

Mit besten Grüßen
Peter Hensinger M.A.
https://www.diagnose-funk.org"

03.02.2025
Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I
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Team für Kinder & HAFENANWÄLTE

02 Dec, 20:44

5,005

Erinnerung an das Widerspruchsrecht bezüglich Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA)

Mit dem 15.01.2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, für alle Versicherten, die keinen Widerspruch erhoben haben, eine ePA einzurichten.
Viele Krankenkassen haben für den Widerspruch vorbereitete Antwortschreiben (zum Ankreuzen) oder Online-Masken zur Verfügung gestellt. Ein Widerspruch ist aber auch als frei - formulierter Text möglich.

Hierzu noch zwei Hinweise:
1️⃣ Da die Krankenkassen vor ePA-Einrichtung die Aufklärungsbriefe an alle Versicherten senden mussten/müssen und eine Frist zur Widerspruchserhebung von (mindestens) 6 Wochen besteht (§ 342 Abs. 1 S. 2 SGB V), dürften die letzten Aufklärungsbriefe wohl bis Ende November abgesandt werden, um noch ausreichend Überlegungsfrist bis zum Einführungsstichtag zu gewährleisten.
👉 Wer bis zum 04.12.2024 von seiner gesetzlichen Krankenkasse keine Post hat und eine ePA nicht wünscht, sollte proaktiv Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen, um nicht Gefahr zu laufen, wegen eines Post-Zustellungsfehlers eine ePA zu bekommen!

Tipp: Jeder Versicherte hat jederzeit und anlasslos das Recht, seine ePA vollständig löschen zu lassen (§ 337 Abs. 2 i.V.m. § 344 Abs. 3 SGB V).
Wer also später erst aussteigen will, kann das ohne Angabe einer Begründung tun.

2️⃣ Besonderheit bei Kindern:
Manche Krankenkasse hat auf das separat zu erklärende Widerspruchsrecht für die mitversicherten Kinder in den Aufklärungsbriefen bereits hingewiesen.
Grund: Ein Widerspruch des Elternteils für sich selbst ergibt keinen Widerspruch für das Kind.
👉 Bei einem bis 14-jährigen Kind sollten widerspruchswillige Eltern den Widerspruch also auch ausdrücklich für das Kind erklären.

Eine Besonderheit gilt für Kinder im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, denn das Recht auf Widerspruch wurde ab dem vollendeten 15. Lebensjahr festgelegt (§ 341 Abs. 1 S. 4 SGB V).
👉 Obwohl das Kind nur beschränkt geschäftsfähig ist (§ 106 BGB), könnte es seinen Widerspruch somit selbst erklären. Das können die Eltern aufgrund der gesetzlichen Vertretung aber auch tun. Wer als Eltern ganz sicher gehen möchte, kann das Kind ja zusätzlich unterzeichnen lassen.

02.12.2024
Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I
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24 Jul, 20:43

2,296

Enthüllung: Alle RKI-Protokolle veröffentlicht - Pressekonferenz mit Velázquez Homburg und Barucker

„Die wichtigste Lehre aus dieser Zeit: jeder Einzelne, innerhalb wie außerhalb des Instituts, kann und muss Rückgrat beweisen.“

So schreibt das RKI in seiner Stellungnahme zu seiner Rolle im Nationalsozialismus vom 01.10.2008. Unseren tief empfundenen Dank an den unbekannten Whistleblower aus den Reihen des RKI, der Rückgrat bewiesen und so eine Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI-Protokolle möglich gemacht hat. Nun ist es an uns, entsprechend auch den Aufrufen in der Pressekonferenz, dieses Wissen zu nutzen und Aufarbeitung einzufordern.

👉Link Pressekonferenz (alle Links zu den Protokollen und weiterem Material sind unter dem Video verlinkt)

Zur zeitlichen Orientierung:
00:00 Einführung
06:05 Ministerielle Weisungen und Täuschung
15:20 Bristante Stellen zu Christian Drosten
17:44 Infos Schwärzungen
18:37 EMA/RKI/Pfizer, auslassen Phase 3
20:44 Schwärzungstrategie des RKI
22:34 Booster nicht wissenschaftlich
25:24 Einführung Kinder
27:08 RKI zu Rolle der Kinder
27:45 RKI zu Schulschließungen
28:28 Masken und Maßnahmen für Kinder
31:07 Impfen von Kindern
34:05 Fazit zu Kindern und Corona
36:20 Möglichkeiten wg. rechtswidrigem Verhalten
37:08 Umgang mit Astrazeneca
41:48 Fehlende Protokolle und Immunstärkung?
45:25 Widerstand innerhalb des RKI?
46:35 Ministerium machte RKI Handlungsvorgaben
47:59 Lauterbachs Aussagen ohne Fakten
48:55 Verselbstständigung der Risikobewertung RKI
50:52 Wie mit Leaks weiter verfahren
53:17 Zusatzmaterial 10 GB

👉Link zur Stellungnahme zum Kindeswohl

24.07.2024
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25 Feb, 21:50

3,700

Empfehlung im Umgang mit verspäteter Behördenpost

Eine drohende Zeitverzögerung bei Briefzustellung wurde neulich medial aufgegriffen. Nicht nur aus diesem Anlass möchten wir euch allgemein empfehlen, die Briefumschläge der Behördenpost - insbesondere bei langen Postlaufzeiten - aufzuheben und auf dem Umschlag das Datum zu notieren, wann der Brief bei euch war.

Grund:
Das "Bekanntgabedatum" (= Tag des Einwurfs in deinen Briefkasten) ist für die Widerspruchsfrist und ggf. auch für spätere Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung.

Rechtlich ist es so, dass die Bekanntgabe am dritten Tag nach dem innerbehördlich vermerkten Postaufgabetag als erfolgt gilt (sogenannte 3-Tages-Fiktion; siehe § 41 Abs. 2 VwVfG, § 4 Abs. 2 VwZG, § 37 Abs. 2 SGB X, § 122 Abs. 2 AO).

Wenn der Brief erst später bei euch war, müsst ihr dies durch substantiierten Vortrag glaubhaft machen können, damit euer Datum als das maßgebliche Datum der Bekanntgabe zählt.
'Substantiierter Vortrag' bedeutet, dass ihr erklären könnt, wann genau und unter welchen Umständen ihr den Brief erhalten habt (siehe BSG - B 13 R 4/06 R -, BVerwG -5 B 132.86 -).
Dies geht am besten über Verweis auf den Briefumschlag mit euren Datumsvermerk.

25.02.2024
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31 Jan, 08:30

16,035

Wichtiger Beschluss bezüglich Masernnachweis

Diesmal vom VGH in Bayern: Bei fehlender Masernimpfung ist kein Zwangsgeld bei Schulkindern möglich!

👉 Zwar gilt dies erst einmal für Bayern, dieser Beschluss kann jedoch für andere Bundesländer wegweisend sein!

👉 Wieder einmal wunderbar und verständlich erläutert von Rechtsanwältin Ellen Rohring.

https://youtu.be/2IaDJhmNYtU?si=wko2Fcr5x9Pc49e9

Link zu Musterschreiben und Beschluss: https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024

31.01.2024
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15 Jan, 16:56

2,995

In eigener Sache

Nun hat es auch uns erwischt: Jemand schreibt in unserem Namen Menschen auf Telegram per PN an.

Wir versichern, diese Post stammen nicht von uns. Wir kommunizieren über die Kommentarfunktion oder über die angegebene Mailadresse mit euch.

Also einfach ignorieren und löschen, niemals antworten!

15.01.2024
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21 Dec, 20:00

122,586

Lauterbach hat seinen Willen bekommen: die elektronische Patientenakte wird der Bevölkerung aufgedrängt.

Falsch wäre, mit Panik darauf zu reagieren.
Wichtig ist, zur rechten Zeit (das muss nicht jetzt sein) ins Tun zu kommen und Widerspruch zu erheben!
Das muss jeder Versicherte selbst tun. Eltern sollten dabei ihre Kinder nicht vergessen!

Die Aufklärung deines Umfeldes zur Widerspruchsoption wäre ein wertvoller Beitrag, den Du leisten kannst.

Für alle, die jetzt schon ein Zeichen an ihre Krankenkasse setzen wollen, empfiehlt sich das Musterschreiben von Rolf Kron.

Warum, erfährst du neben anderen wichtigen Fakten in unserer Zusammenstellung.

21.12.2023
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28 Nov, 14:56

6,274

Weitere wichtige und gut aufbereitete Informationen zu Masken, Tests usw.

Wir weisen hiermit auf einen klasse Beitrag der „Blaulicht – Familie“ hin. Hier findet ihr umfangreiche Informationen zu o.g. Themen.

28.11.2023
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28 Nov, 14:55

6,544

Corona – Maskenpflicht: Meldungen die aufhorchen lassen

Die Erkältungswelle grassiert. Wie immer in dieser Jahreszeit. Zur Zeit wird die Krankheitswelle verstärkt durch die Schädigungen des Immunsystems der Menschen nach 3 Jahren unsinniger Coronamaßnahmen (eingeschlossen mehrfache gentherapeutische Behandlung). Und nun?

Nun tönt es wieder überall: Maske, Tests, Abstand… Das alte Lied.

Wie verhält es sich denn nun mit der Maskenpflicht, besonders in öffentlichen Einrichtungen zu denen Krankenhäuser, Arztpraxen (außer private), Supermärkte und Schulen usw. gehören? Was sagen die Behörden?

Erfreulich sticht hier eine Meldung aus Karlsruhe heraus 👉„Behörde in Karlsruhe verbietet Corona-Masken an Schulen“. Obwohl die Überschrift irritiert, denn das Tragen der Maske kann im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen genehmigt werden. Es wird jedoch völlig richtig begründet, dass es derzeit KEINE Rechtsgrundlage für das Anordnen einer Maskenpflicht gibt. Dies gilt selbstverständlich für alle öffentlichen Einrichtungen.
Anders in NRW. Hier wird zwar eine allgemeine Maskenpflicht negiert, jedoch wird vom Gesundheitsministerium behauptet: 👉„Einrichtungen können im Sinne ihres Hausrechts bei Bedarf eine Verpflichtung zum Maskentragen festlegen.“ Gelten in NRW etwa andere Gesetze? Oder versucht man hier, die Menschen in die Irre zu führen?

Eine wirkliche Bewusstseinsänderung zu diesem Thema wird erst eintreten, wenn die Medien und Gesundheitsministerien… endlich dazu stehen, dass es KEINE wissenschaftlichen Belege für die Nützlichkeit von Masken in Bezug auf Eindämmung bei Erkrankungen der oberen Atemwege gibt, wohl aber viele Belege dafür, dass sie Schaden zufügen können, besonders bei jungen Maskenträgern, bei Schwangeren usw. Trotz dessen, dass gute Studien, die dies untermauern, ausreichend vorliegen, bezieht man sich weiter auf wissenschaftlich fehlerhafte und herabgestufte Studien. 👉Nachzulesen im Gutachten von Prof. Dr. Sönnichsen (etwas nach unten scrollen).

28.11.2023
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20 Nov, 20:06

117,093

Machen wir es kurz!

Aus „Es geht wieder los“ ist in manchen Regionen längst ein „Wir sind wieder mittendrin“ geworden. Immer stärker werden hier und da im öffentlichen Raum, insbesondere in Kliniken und Arztpraxen, aber auch teilweise am Arbeitsplatz, in Schulen und Kitas usw., die Daumenschrauben angezogen, was Masken- und/oder  Testforderungen angeht.
Man wähnt sich hier auf Seiten der Fordernden im Recht. Geht es doch schließlich um den Schutz der Menschen. Ist das wirklich so?

Nein, eine Rechtsgrundlage für diese Forderungen gibt es nicht!

Wir wissen, dass sich viele bezüglich der genauen Rechtslage unsicher fühlen, da die Fordernden ihre "Maßnahmen" selbstsicher äußern. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen in einem Leitfaden und mehreren an verschiedene Situationen angepassten Flyern zusammengetragen und stellen euch dies sowie ein Muster für eine Unterlassungserklärung für die Schule hier zur Verfügung.

Wissen ist Macht und macht euch stark! Uns ist bewusst, dass es teilweise äußerst schwierig und kraftaufwändig ist, sich zu wehren. Die richtigen Argumente und ein sachliches und klares Auftreten können hier schon helfen. Informiert die Stellen (Arbeitgeber, Schule…) mit Hilfe der Flyer über die Rechtslage! Sucht euch, wenn möglich Verbündete!

👉Leitfaden zum Neinsagen/zur Gegenwehr
👉Muster Unterlassungserklärung (beidseitig)
👉Flyer Klinik/Arzt (beidseitig)
👉Flyer Kita/Schule (beidseitig)
👉Flyer Bus/Shop (einseitig)
👉Flyer Behörden (beidseitig)
👉Flyer Arbeitgeber (beidseitig)

Hinweis zu den Flyern:
1. Drucken in A4 (beidseitig)
2. Halbieren (gestrichelte Linie)
3. Falten

📍Die Flyer findet ihr hier!

20.11.2023
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