Trump bezeichnete gestern den Gazastreifen als „Abrissbrache“ und sagte: „Es geht hier um wahrscheinlich anderthalb Millionen Menschen, und wir räumen das ganze Gebiet einfach aus“. Er fügte hinzu, dass der Schritt „vorübergehend“ oder „langfristig“ sein könnte.
Auch aus dem Westjordanland wollte Trump eineinhalb Millionen Palästinenser entfernen.
Die Wortwahl zeigt erneut eine kriminelle politische Haltung: Ethnische Säuberungen sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht.
Sowohl die Hamas als auch die Palästinensische Autonomiebehörde verurteilten den Vorschlag. Auch Jordanien und Ägypten haben die Idee entschieden abgelehnt.
Beide Länder erhalten jährlich US-Unterstützung in Milliardenhöhe. Die Frage ist, ob Trump diese Karte spielen will, während er Israel zur Vollendung des Völkermords aufrüstet.
Nach § 7 Abs.1 Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch sind ethnische Säuberungen in Deutschland strafbar.
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