Der Masern-Impfbefehl...
Gibt's nicht?
Denkt ihr!
Da solltet ihr euch mal diese Geschichte aus Niedersachsen durchlesen ๐
Ein gewisses Gesundheitsamt arbeitet nur mit Bescheiden. Dass das Schreiben ein Bescheid ist, erfรคhrt der ungeรผbte Lesen dann aber erst bzw. spรคtestens am Ende des Texts in der Rechtsbehelfsbelehrung. Manchmal werden die Bescheide auch wieder vom Amt zurรผckgenommen, weil die Sachbearbeiter festgestellt haben, dass da formelle Fehler drin waren, dann gibt es aber einen neuen Bescheid.
Der letzte Bescheid an eine Familie hatte es in sich:
1. Ich fordere Sie auf, den Impfschutz Ihres Kindes gegen Masern zu vervollstรคndigen.
2. Ich ordne den sofortigen Vollzug an.
(Anm.: Korrektur der Rechtschreibung und Zeichensetzung durch uns)
Laut Rechtsbehelfsbelehrung hatten die Eltern vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid Klage beim VG Oldenburg zu erheben, was sie auch getan haben.
Doch was bedeutet das konkret?
Da bei dem Kind noch keine Masernimpfung vorliegt, mรผssten die Eltern bis zu dem im Bescheid genannten Datum ihr Kind zweimal impfen lassen. Ganz davon abgesehen, dass selbst die STIKO sagt, dass mind. vier Wochen Abstand zwischen Impfung 1 und Impfung 2 liegen mรผssen und so viel Zeit vom Gesundheitsamt gar nicht gewรคhrt wurde, ist dies aber auch ein Quasi-Impfbefehl an die Eltern, fรผr den sogar noch die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde.
Was passiert, wenn ein solcher Bescheid dann tatsรคchlich rechtskrรคftig wird?
Kรถnnte und wรผrde dann die Polizei anrรผcken und die Kinder abholen und sie der Impfung zufรผhren, sofern die Eltern das noch nicht gemacht haben?
Ist das dann eine Zwangsimpfung? Oder wรผrde man dann behaupten, den Eltern hรคtte ja der Klageweg offen gestanden, sie hรคtten jedoch nicht geklagt?
Mal wieder Fragen รผber Fragen...
Die Klage der Eltern vor dem VG Oldenburg ist nun im Eilverfahren entschieden.
๐ https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/a1ce73b6-27ae-40c6-bff0-74b42fc1b9bb
Das Fazit des Eilverfahrens:
Es ist nicht zulรคssig, per Bescheid, und schon gar nicht mit sofortiger Vollziehbarkeit, die Vervollstรคndigung des Impfschutzes anzuordnen.
Aber auch sonst ist das ein sehr guter Beschluss, den man sich abspeichern sollte.