Lange bevor es zum Prozess kam - zu einem Zeitpunkt, zu dem ich noch nichts von den Anschuldigungen gegen mich wusste - verfolgte mich die Staatsanwaltschaft.
Dreimal (!) beantragte sie eine Hausdurchsuchung. Dreimal wurde der Antrag zum Glück abgelehnt. Zu offensichtlich war der Versuch, in meine Privaträumlichkeiten einzudringen, nicht vom Ermittlungsinteresse gedeckt.
Erfahren habe ich davon erst im Nachgang, als ich vom Staatsschutz einbestellt wurde, um meinen Führerschein abzugeben. Was ich da noch nicht wusste:
Sie sollten mir den Führerschein ein Jahr und neun Monate verwehren. Ohne eine Begründung, dass von mir eine Gefahr ausgehe und vor allem: Ohne Prozess…
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