#Allgemeinheit
Ist der Staat die Bundesrepublik Deutschland berechtigt jemanden der in das Land einreist anders zu behandeln als die dem Staat angehörige Personen?
Ja. Da die Einreisenden, welche keine "Ausweispapiere" besitzen als Angehörige der Allgemeinheit behandelt werden.
Menschen die sich hier mit der Person, welche im staatlichen Eigentum und Besitz sind, werden als Staatsangehörige vermutet und so behandelt. Staatsangehörige, Angehörige der Gesetzgebung, der Vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung sind an die Grundpflichten/Grundrechte als unmittelbar geltenden Recht gebunden. Sieunter liegen dem Recht des Staat und werden nicht der Allgemeinheit zugeordnet sondern wie von seinem Besitzer Sachen behandelt.
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