Blaulicht-Kommentar des TagesGedanken eines
Blaulicht-Familienangehörigen zur
Ablehnung des offenen Vollzugs für
Alexander Bittner.
"Was ich bei dem Strafbefehl extrem irritierend finde, ist die Tatsache,
dass die Ablehnung seines offenen Vollzugs damit begründet wird, dass er seinen Fall und den Umgang mit ihm, öffentlich thematisiert.Nach dem Motto: «
Wir wollen nicht, dass er darüber öffentlich und medial berichtet, deswegen halten wir ihn weiter in Haft.»
So etwas derart offen gleich als ersten Grund in den Ablehnungsbescheid zu schreiben!? Ich glaube kaum, dass im bayerischen Vollzugsgesetz drin steht:
«er darf nicht öffentlich über seinen Fall reden.»👉 Hier zum
ausführlichen Kommentar.
🫡Für uns ein Grund mehr, am
07.12.24, in Aichach für Alexander die
Stimme zu erheben.
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